Kosten und Kassenleistungen
Diese Themenwelt nennt keine Beträge. Sie erklärt das System dahinter, damit Sie den Plan lesen können, den Ihre Praxis Ihnen gibt.

Warum hier keine Preise stehen
Weil es keine gäbe, die stimmen. Was eine Behandlung kostet, hängt am Befund, am Material, am Aufwand des Labors und an der Praxis. Diese Seite führt keine eigene Erhebung, hat keine Vertragsdaten und keine Rechnungen gesehen. Eine Spanne, die trotzdem hier stünde, wäre geraten, und geratene Zahlen sind bei einer Rechnung das Letzte, was jemand braucht.
Was sich stattdessen erklären lässt, ist das System: welche Begriffe im Spiel sind, wer wann etwas entscheidet und an welcher Stelle Sie nachfragen können.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Zahnärztliche Leistungen werden nach zwei verschiedenen Verzeichnissen abgerechnet. Für gesetzlich Versicherte gilt für die Leistungen der Krankenkasse ein eigener Leistungskatalog. Alles, was darüber hinausgeht, wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte privat abgerechnet. Dazu kommen bei Zahnersatz die Material- und Laborkosten, die getrennt ausgewiesen werden.
Genau diese Trennung ist der Grund, warum auf einer Rechnung mehrere Posten stehen, die nicht alle dieselbe Grundlage haben.
Der Heil- und Kostenplan
Bei Zahnersatz erstellt die Praxis vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan. Er beschreibt den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten. Der Plan geht zur Krankenkasse, die den Zuschuss bewilligt, bevor die Behandlung beginnt.
Die wichtigsten Begriffe darin:
- Befund. Der festgestellte Zustand. Er bestimmt, welche Versorgung als Regelfall gilt.
- Regelversorgung. Die für diesen Befund vorgesehene Standardversorgung.
- Gleichartige Versorgung. Regelversorgung plus Leistungen, die Sie selbst tragen.
- Andersartige Versorgung. Eine andere Art der Versorgung, privat abgerechnet.
- Festzuschuss. Der Beitrag der Kasse. Er richtet sich nach dem Befund und ändert sich nicht dadurch, dass Sie eine aufwendigere Versorgung wählen.
- Bonusheft. Regelmäßig dokumentierte Kontrollen können den Festzuschuss erhöhen.
- Eigenanteil. Was für Sie übrig bleibt.
- Härtefallregelung. Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es eine Regelung, nach der die Kasse mehr übernimmt. Ob sie greift, entscheidet die Kasse.
Was Sie fragen können
- Welche Posten im Plan sind Regelversorgung, welche sind meine Wahl?
- Was ändert sich am Eigenanteil, wenn ich die Regelversorgung nehme?
- Sind Material- und Laborkosten enthalten?
- Wie lange gilt der Plan, und was passiert, wenn sich der Befund ändert?
Sie dürfen den Plan mitnehmen, in Ruhe lesen und sich einen zweiten aus einer anderen Praxis holen. Und Sie dürfen bei Ihrer Krankenkasse anrufen und fragen, was sie zu diesem konkreten Plan sagt. Das ist der einzige Ort, an dem Sie eine verbindliche Auskunft über Ihren Zuschuss bekommen.
Beiträge zu diesem Thema
Andere Themenwelten
Zahnersatz
Krone, Brücke, Implantat und Prothese: was die Formen unterscheidet und wie der Weg dorthin aussieht.
Zur ThemenweltBehandlungen
Von der Füllung bis zur Wurzelbehandlung, Schritt für Schritt erklärt.
Zur ThemenweltVorsorge
Kontrolle, Prophylaxe und was Zahnpflege im Alltag ausmacht.
Zur ThemenweltZahnarztangst
Was Zahnbehandlungsangst ist und wie Menschen den Weg zurück finden.
Zur Themenwelt